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Rauchmelderpflicht in Bayern und Baden- Würtemberg seit Sommer 2013.

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Feuerlöschübung mit Umweltfreundlichem Brandsimulator.

 

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Feuerlöschschulung von Mitarbeitern

Feuerlöscher-Schulung von Mitarbeitern

 

in Klein- und Großbetrieben


Geldmacherei oder ein notwendiges und

 sinnvolles Instrument zur Betriebssicherheit und

 dem Schutz der Personen und Sachwerte?

 

Vorbeugender Brandschutz ist generell eine sinnvolle

 

 Angelegenheit.

 

Viele Unternehmer unterschätzen die Brandgefährdung und die sehr schnelle Ausweitung eines „kleinen“ Brandes.

Auch wenn die Feuerwehr schnell da ist, kann sich bereits ein kleiner Entstehungsbrand zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.

Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen!

Was ist wenn der Unternehmer eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet?

Eigentlich lebt der Unternehmer vom Verkaufen und nicht vom Verwalten und Beachten von Vorschriften. Deshalb muss man diesen auch informieren und ihm gleichzeitig Lösungsvorschläge bieten!

Welche Vorschriften muss er beachten um nicht in Brandfall
einen Personen- oder Sachschaden zu erleiden?

 

  1. Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instandhalten (Feuerlöscher/Wandhydranten im Haus/Ober- bzw. Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände usw.)
  2. Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instandhalten. (RWA-Anlagen/Brandschutztüren/Brandschutztore/Brandabschottungen/Sprinkleranlagen usw.)
  3. Mitarbeiter in Sachen Brandschutz unterweisen

 

 

 

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal/Jahr geschult werden.

 

 

 

  1. Arbeitsschutzgesetzt: § 10 & § 12
  2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention:  BGV A 1 § 4 + § 22
  3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  4. Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  5. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  6. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
  7. Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/1.2 Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2

 

 

 

Lösungsvorschlag für den Unternehmer:

 

 

 

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter einmal jährlich von einem Fachmann in Sachen Feuerlöscher unterweisen!

 

Achten Sie darauf das dieser mit einem ökologischem Gerät, z.B. einem Brandsimulator auf Gasbasis, eine Schulung durchführt. Vermeiden Sie die Schulung mit einer Brandwanne, in der Benzin verbrannt wird.

 

Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und teilweise werden erhebliche Strafen ausgesprochen.

 

                                               Ausgabe: 08.10.2005