Wir unterstützen

Opel- Team Hergensweiler e.V.
         

Kontakt

Schorer- Feuerschutz

Im Argental 2

88239 Wangen-Neuravensburg

 

Tel.: 07528/ 95 190-09

Handy: 0179/ 53 99 69 4

 

Sie erreichen uns unter:

 

Handy:0179/5399694

 

Tel.: 07528/ 95 190-09

 

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Aktuelles

Rauchmelderpflicht in Bayern und Baden- Würtemberg seit Sommer 2013.

Bilder und Videos jetzt auf Facebook / Schorer- Feuerschutz

 

Neu

Feuerlöschübung mit Umweltfreundlichem Brandsimulator.

 

Alle Meldungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten bei Schorer- Feuerschutz.

Feuerlöscher- Schulung mit umweltfreundlichem Brandsimulator für Privat und Gewerbetreibende.

 

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal/Jahr geschult werden.

 

 

  1. Arbeitsschutzgesetzt: § 10 & § 12
  2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention:  BGV A 1 § 4 + § 22
  3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  4. Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  5. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  6. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
  7. Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/1.2 Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2

 

Rauchmelder

Wo gibt es deutschlandweit schon eine Rauchmelderpflicht?

Derzeit gibt es schon viele Regelungen zur Rauchmelderpflicht in Privathaushalten. Hier einige Beispiele:

Bayern, Baden- Würtemberg, Hessen

- seit 2006 in Neu,-Um- als auch Bestandsbauten  - für Schlaf- und Kinderzimmer

- Einbaufrist für Bestandsbauten bis 31.12.2014    - für Flure, die als Rettungsweg dienen

- Einbau obliegt dem Eigentümer   - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014

 

Nordrhein- Westfalen

- Rauchmelderpflicht besteht bisher nicht, jedoch müssen geförderte Neubauten zukünftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

 

Rheinland- Pfalz

- seit Oktober 2003 Pflicht Rauchmelder in Wohnungen anzubringen ( §44Abs.8LBO-RP )

- Eigentümer hat die Instalation vorzunehmen

- Alle Neu-, Um- und Bestandsbauten sind hiervon betroffen

- Nachrüstpflicht für die Bestandsbauten bis zum Juli 2012

 

 

Die fünf wichtigsten Irrtümer

 

Wenn es brennt, habe ich mehr als zehn Minuten Zeit, um die Wohnung zu verlassen.

Falsch! Man hat durchschnittlich nur vier Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach zwei Minuten tödlich sein.

 

Mein Nachbar oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.

Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur zwei Minuten Zeit hat- besonders nachts, wenn der Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

 

Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.

Stimmt nicht! Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftung im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährdet das eigene Leben ganz unverschuldet.

 

Steinhäuser brennen nicht

Das brauchen Sie auch nicht! Schon die Gardine, die Tapete oder rund 100 Gramm Schaumstoff, beispielsweise in der Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Ein Flashover lässt dann meist nicht lange auf sich warten.

 

Rauchmelder sind zu teuer

Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland zwei Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen ihr Leben wert?